- Tarifentfernung
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Tarif|entfernung,Eisenbahn- und gewerblicher Straßenverkehr: die nach den veröffentlichten Tarifen aus Tabellen zu entnehmende Entfernung zwischen den für die Ein- und Ausladestelle maßgebenden Tarifbahnhöfen; weicht von den gefahrenen Kilometern ab.
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Ta|rif|ent|fer|nung, die (Eisenb.): der Berechnung des Tarifs (1 a) zugrunde gelegte Entfernung.
Universal-Lexikon. 2012.